Energiekostenzuschuss 2023

Voranmeldung bis 2.11.2023

Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II angekündigt. Nach langem Warten hat nun die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung selbst ist ab 9. November 2023 avisiert.


Sofern Ihr Unternehmen in 2023 von EnergieMEHRkosten betroffen ist, sollten Sie das Unternehmen für den EKZ II voranmelden – die Voranmeldung MUSS bis spätestens 2. November 2023 erfolgen. Ohne Voranmeldung ist kein Antrag möglich.

Die Voranmeldung sollte durch Sie als Unternehmer erfolgen.

Schätzen Sie zuerst selbst ab, ob Ihre Energiekosten 2023 – im Vergleich zu 2021 -  um mindestens EUR 6.000.- (im Jahr) gestiegen sind. Unter dieser Schwelle wird als Bagatellgrenze keine Förderung durchgeführt.

Der Energiekostenzuschuss 2 umfasst den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 und wird in 2 Förderperioden geteilt (1.1. – 30.6. / 1.7. – 31.12.) / Mindestförderung pro Periode EUR 1.500,00. Die Antragstellung und Voranmeldung bezieht sich auf beide Förderungsperioden.

Die Förderung beträgt 50% der förderungsfähigen Mehrkosten (Untergrenze EUR 1.500.- pro Halbjahr = Förderperiode).

Die Voranmeldung ist in nur wenigen Minuten über den aws Fördermanager möglich und es sind nur wenige Daten notwendig.
30.10.2023