Der Wiener Reparaturbon kommt zurück

Mit dem Wiener Reparaturbon können sie beispielsweise Möbel oder Fahrräder reparieren lassen.

 

Aktionszeitraum ab 21. Oktober 2023

 

Förderbetrag: 50 Prozent der Brutto-Rechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 55 Euro unterstützt.
 Der Förderbetrag wird sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen. Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag zur Auszahlung stellen.

(17.10.2023)