Unwetter Hilfsaktion für Unternehmen
Die jüngsten heftigen Unwetter und Starkregenfälle haben nicht nur schwere Schäden im privaten Bereich, sondern auch bei Betrieben verursacht.
Daher unterstützen die Wirtschaftskammern und die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) mit einer Hilfsaktion Mitgliedsunternehmen, die durch die Unwetter unverschuldet in Not geraten sind und deren Schäden nicht durch Versicherungen gedeckt sind.
Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall insgesamt 10% des entstandenen Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50% von der jeweiligen Landeskammer, zu 30% von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20% von der WKÖ aufgebracht.
Wenn Sie betroffen sind, Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder Mail:
T 01 514 50 1010 oder via E [email protected] zur Verfügung.